Geschäftspartner - Verhaltens – Kodex
Die Firma Heinrich Schneider NE-Metallurgie GmbH ist ein seit über sechzig Jahren bestehendes Familienunternehmen, das für Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit, Flexibilität und höchsten Qualitätsanspruch steht. Wir sind uns unserer Verantwortung gegenüber Mensch, Tier und Umwelt bewusst und setzen modernste Technologien ein, um Emissionsreduzierungen zu realisieren, energieeffiziente Produktionsprozesse zu optimieren und Ressourcen durch Recycling zu schonen.
Wir begegnen unseren Mitarbeitern und Geschäftspartnern fair und erwarten diese Verhaltensweise auch von unseren Geschäftspartnern.
Die Heinrich Schneider NE-Metallurgie GmbH verpflichtet sich zu klaren Grundsätzen als Rahmen für ihr unternehmerisches und geschäftliches Handeln, um so ihrer Verantwortung gegenüber Mitarbeitern, Kunden und Lieferanten gerecht zu werden. Im folgenden Compliance Kodex sind Prinzipien und Werte beschrieben, deren Einhaltung die Fa. Schneider auch von ihren Geschäftspartnern voraussetzt. Basis dieses Verhaltenskodex sind einschlägige nationale sowie internationale (soweit zutreffend) Gesetze und Vorschriften. Unser Bestreben ist es, diese Prinzipien und Werte gemeinsam mit unseren Geschäftspartnern umzusetzen und erwarten von unseren Geschäftspartnern ein Handeln, das im Einklang mit unseren Prinzipien steht.
Unsere Leitlinien
1. Verantwortungsvolles Handeln
bedeutet für unsere Geschäftspartner
- Sorgfalt bzgl. der Auswahl und Beauftragung Dritter, wie z.B. Lieferanten
- Kooperative Zusammenarbeit mit Behörden
- Verpflichtung zur Einhaltung von Gesetzen
2. Handeln im Einklang mit Gesetzen
Unsere Geschäftspartner halten die geltenden Gesetze und sonstigen Bestimmungen im In- und Ausland ein. Sie passen ihr Verhalten den sich im Laufe der Zeit wandelnden rechtlichen und gesellschaftlichen Normen an. Unsere Geschäftspartner halten sich an internationale Wirtschaftssanktionen sowie an die von der EU auferlegten Sanktionen.
Die Fa. Schneider erwartet von ihren Geschäftspartnern, dass sie die Prinzipien des fairen Umgangs miteinander einhalten, jegliche Form von Korruption ablehnen bzw. dieser entgegenwirken und sicherstellen, dass sich persönliche Interessen und Beziehungen nicht auf die geschäftliche Tätigkeit auswirken.
Ferner wird erwartet, dass die Geschäftspartner der Fa. Schneider jegliche Form von Bestechung oder unrechter Vorteilsnahme ablehnen.
Die Geschäftspartner der Fa. Schneider sind verpflichtet nationales wie internationales Handelsrecht einzuhalten, dies impliziert die Einhaltung von Im- und Exportverboten, von Zoll- und Steuerrecht, die Einholung notwendiger Genehmigungen und Verhinderung von Geldwäsche.
Ebenso sind unsere Geschäftspartner verpflichtet Gesetze und Vorschriften zum Datenschutz einzuhalten.
Die Fa. Schneider erwartet von ihren Geschäftspartnern, dass keine wettbewerbs- oder kartellrechtlichen Absprachen getroffen werden.
3. Soziale Verantwortung
Die Geschäftspartner sind verpflichtet sicherzustellen, dass die am jeweiligen Beschäftigungsort geltenden Vorschriften zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz eingehalten werden.
Sie stellen sicher, dass ihre Mitarbeiter in allg. Sicherheitsbestimmungen, Notfallmaßnahmen und sicherer Maschinenbedienung unterwiesen sind, eine sichere Arbeitsumgebung geschaffen wurde und alle Maßnahmen getroffen wurden, arbeitsplatzbedingte Gefahrenquellen auszuschalten. Ferner stellen die Geschäftspartner sicher, dass persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt wird.
Die Geschäftspartner der Fa. Schneider sind verpflichtet, die geltenden Vorschriften zum Schutz von Menschen- und Kinderrechten zu beachten, keine Form der Kinderarbeit einzusetzen und jegliche Form von unredlichen Arbeitsbedingungen abzulehnen. Das Mindestalter für die Beschäftigung Minderjähriger ist einzuhalten. Unsere Geschäftspartner dürfen keine Zwangsarbeit nutzen, darin involviert sein oder daraus einen Vorteil erlangen. Unsere Geschäftspartner müssen sicherstellen, dass jede Arbeit freiwillig geleistet wird.
Die Geschäftspartner der Fa. Schneider lehnen jegliche Form der Diskriminierung ab und gehen gegen diese vor. Dies umfasst die Diskriminierung aufgrund der Hautfarbe, des Geschlechts, des Alters, der Staatsangehörigkeit, politischer oder religiöser Überzeugung, sozialer oder ethnischer Herkunft, von körperlicher oder geistiger Einschränkung oder sexueller Ausrichtung. Geschäftspartner sollen ein inklusives Arbeitsumfeld schaffen, in dem die Vielfalt ihrer Mitarbeiter respektiert wird. Unsere Geschäftspartner dulden keine Form von Missbrauch, Einschüchterung oder Gewalt.
Unsere Geschäftspartner verpflichten sich, ihren Mitarbeitern eine angemessene und ihren Lebensunterhalt deckende Vergütung zu zahlen, die mindestens dem gesetzlich geltenden Minimum und dem branchenüblichen Niveau entspricht.
Die Geschäftspartner verpflichten sich, dass die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter den geltenden nationalen oder internationalen Regelungen entsprechen und Überstunden unter Berücksichtigung der herrschenden Vorschriften vergütet werden.
4. Ökologische Verantwortung
Die Geschäftspartner der Fa. Schneider sind verpflichtet, ihren Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz zu leisten und ihre geschäftlichen Aktivitäten hinsichtlich ihrer Umwelt- und Klimaauswirkungen vorausschauend zu beurteilen und zu verfolgen. Geltende nationale und internationale Umweltgesetze und -vorschriften sind einzuhalten, notwendige Genehmigungen bzw. Lizenzen wurden erteilt bzw. liegen vor.
Die Geschäftspartner der Fa. Schneider führen ihre Geschäfte verantwortungsbewusst hinsichtlich Umweltrisiken und -belastung. Umweltbelastungen und -risiken sind zu minimieren, dies beinhaltet Ressourceneffizienz einschl. Wasserverbrauch, Emissionen in die Luft, das Wasser und den Boden, Abfallreduzierung und -entsorgung sowie Lärmschutz.
Es besteht eine Verpflichtung zu energieeffizienter und umweltfreundlicher Ressourcennutzung
Es wird sichergestellt, dass die Produkte unserer Geschäftspartner von der Entwicklung über die Produktion, den Transport und die Entsorgung, sicher und umweltverträglich sind. Negative Auswirkungen auf die biologische Vielfalt, Klima und Wasserqualität sind zu vermeiden.
Unsere Geschäftspartner sind verpflichtet, Abfälle und Abwässer gemäß den geltenden Vorschriften zu entsorgen bzw. einzuleiten.
Die Geschäftspartner der Fa. Schneider stellen die Einhaltung der REACH-Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe und die RoHS-Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung best. gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten sicher.
5. Produktqualität und -sicherheit
Ein hohes Qualitätsbewusstsein sowie eine permanente Kontrolle der Produktqualität werden vorausgesetzt. Zudem ist die Produktsicherheit zu jedem Zeitpunkt sicherzustellen.
6. Risikomanagement
Unsere Geschäftspartner sind zur Identifikation menschenrechts- und umweltbezogene Risiken in ihren Lieferketten verpflichtet und ggf. zur Einleitung entsprechender Maßnahmen.
7. Verstöße
Bei Verstoß oder bei einem nicht-entkräftetem Verdacht eines Verstoßes gegen einen oder mehrere in diesem Kodex aufgeführten Verhaltensweisen, Anforderungen etc. behält sich die Heinrich Schneider NE-Metallurgie GmbH vor, die Geschäftsbeziehung kritisch zu prüfen und ggf. geeignete Maßnahmen bis hin zur Aussetzung oder Beendigung der Geschäftsbeziehung zu treffen.
8. Einverständnis
Unsere Geschäftspartner verpflichten sich, die aufgeführten Standards und Regelungen verantwortungsvoll einzuhalten, diese an ihre Mitarbeiter zu kommunizieren und zu versichern, dass alle Maßnahmen zur Einhaltung dieses Kodex ordnungsgemäß durchgeführt werden.
Sofern kein Einverständnis vorliegt, bedarf es eines aktiven Ablehnens des Kodex seitens des Geschäftspartners.
Wird diesem Kodex nicht widersprochen, so gilt dies als schweigende Zustimmung und ist gleichzeitig die Verpflichtung diesen Kodex einzuhalten.
Drolshagen, 27.02.2024